Unfallversicherung Oktoberfest: Wichtig, wann sie bei Alkohol nicht zahlt

Sonderthema aus aktuellem Anlass: Kein klassisches Reiserecht-Thema wie sonst hier – aber passend zur Wiesn-Zeit und für alle relevant, die dieser Tage auf einem Volksfest unterwegs sind.

Unfallversicherung Oktoberfest – für die meisten Besucher kein Thema, bis etwas passiert: Sturz von der Bierbank, Zeh unterm Bierkrug, Ausrutscher beim Schunkeln. Auf der Wiesn geht das schnell. Über 10.000 Patienten werden jedes Jahr allein vom Bayerischen Roten Kreuz auf dem Festgelände medizinisch betreut. Die Frage, die sich danach stellt: Zahlt die Unfallversicherung Oktoberfest-Unfälle überhaupt noch, wenn Alkohol im Spiel war?

Unfallversicherung Oktoberfest: Der Ausschlussgrund Bewusstseinsstörung

Private Unfallversicherungen schließen Leistungen aus, wenn der Unfall durch eine „Bewusstseinsstörung“ des Versicherten verursacht wurde. Alkoholbedingte Beeinträchtigungen fallen ausdrücklich darunter. Das Oberlandesgericht Köln hat das 2012 konkretisiert (Urteil vom 28.09.2012, Az. 20 U 107/12): Bei sogenannter absoluter Fahruntauglichkeit gilt die Bewusstseinsstörung praktisch als bewiesen – zulasten des Versicherten. Eine ausführliche Einordnung der Rechtsprechung dazu finden Sie bei ra-laux.de.

Entscheidend ist dabei die Fortbewegungsart. Für Radfahrer wurde in einem Fall ein Wert von 1,7 Promille als absolute Fahruntauglichkeit herangezogen. Bei Autofahrern liegt die strafrechtliche Grenze bereits bei 1,1 Promille.

Warum es für Wiesn-Besucher zu Fuß anders läuft

Der typische Oktoberfest-Unfall betrifft aber weder Rad noch Auto, sondern Fußgänger – den Sturz von der Bierbank. Und hier wird es für Versicherer schwieriger: Einen festen, gesetzlich fixierten Promille-Grenzwert für Fußgänger gibt es nicht.

Der bloße Nachweis von Alkoholkonsum reicht dem Versicherer also nicht. Er muss zusätzlich belegen, dass die Alkoholisierung den konkreten Unfall tatsächlich verursacht hat – nicht nur, dass Alkohol im Blut war. Kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Unfall auch nüchtern passiert wäre, bestehen für den Versicherten gute Chancen auf die Leistung.

In der Versicherungspraxis kursiert häufig eine Orientierungsgrenze von rund 1,5 Promille, ab der Leistungen typischerweise verweigert werden. Wichtig zur Einordnung: Das ist eine Praxisgröße aus Ratgeberquellen, kein einheitlicher Gesetzeswert – die tatsächliche Entscheidung hängt immer vom Einzelfall und den genauen Vertragsbedingungen (AUB) der jeweiligen Police ab.

Unfallversicherung Oktoberfest: Wer die Beweislast trägt

Grundsätzlich muss der Versicherer sowohl die Bewusstseinsstörung als auch deren Ursächlichkeit für den Unfall nachweisen. Der Versicherte kann dem entgegenhalten – etwa mit dem Einwand des „Sturztrunks“: dass er erst nach dem Unfall (zum Beispiel aus Schreck oder zur Beruhigung) Alkohol getrunken hat. Diesen Einwand muss er allerdings selbst belegen können.

Drei verbreitete Missverständnisse zur Unfallversicherung Oktoberfest

Rund um das Thema Unfallversicherung Oktoberfest halten sich hartnäckig ein paar falsche Annahmen, die für unnötige Verunsicherung sorgen:

  • „Ein Bier reicht schon für den Leistungsausschluss.“ Falsch – entscheidend ist nicht der Konsum an sich, sondern ob die Alkoholisierung den Unfall tatsächlich verursacht hat.
  • „Bei jedem Sturz auf der Wiesn zahlt die Versicherung ohnehin nicht.“ Auch falsch – gerade bei Fußgängern gibt es, anders als bei Auto- oder Radfahrern, keinen festen Grenzwert, ab dem automatisch nicht gezahlt wird.
  • „Die Beweislast liegt beim Versicherten.“ Grundsätzlich falsch – der Versicherer muss sowohl die Bewusstseinsstörung als auch deren Ursächlichkeit nachweisen, nicht der Versicherte seine Nüchternheit.

Was Sie konkret wissen sollten

  • Ein Sturz von der Bierbank führt nicht automatisch zum Leistungsausschluss – der Versicherer muss die Ursächlichkeit des Alkohols beweisen, nicht nur den Konsum.
  • Feste Promille-Grenzen gelten vor allem für Rad- und Autofahrer, nicht in gleicher Klarheit für Fußgänger.
  • Bewahren Sie nach einem Unfall möglichst Zeugen und den zeitlichen Ablauf auf – das hilft bei der späteren Klärung, was Ursache und was Folge war.
  • Prüfen Sie im Zweifel die genauen Bedingungen (AUB) Ihrer eigenen Unfallversicherung; Klauseln zu Bewusstseinsstörungen sind Standard, aber im Detail unterschiedlich formuliert.

Weitere Rechtsbegriffe rund ums Reisen und Unterwegssein finden Sie im Reise-ABC.

Unfallversicherung Oktoberfest, kurz zusammengefasst

Alkohol auf dem Oktoberfest bedeutet nicht automatisch, dass die Unfallversicherung im Schadensfall nicht zahlt. Anders als beim Autofahren gibt es für Fußgänger keinen festen Promille-Grenzwert – der Versicherer muss beweisen, dass die Alkoholisierung den Unfall tatsächlich verursacht hat. Das OLG Köln (Az. 20 U 107/12) hat die Grundsätze zur Unfallversicherung Oktoberfest bereits 2012 festgelegt, sie gelten im Kern bis heute.

Kein Rechtsrat: Ob im Einzelfall eine Leistungspflicht besteht, hängt von den genauen Vertragsbedingungen und den Umständen des Unfalls ab. Im Zweifel lohnt sich anwaltliche Beratung.


Riesenrad auf dem Oktoberfest im Abendlicht, umgeben von Wiesn-Besuchern in Tracht

Riesenrad auf dem Oktoberfest im Abendlicht, umgeben von Wiesn-Besuchern in Tracht

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